Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Preise und Leistungen
Die angegebenen Preise beziehen sich ausschließlich auf das Honorar der Stadtführerin. Sie sind festgesetzt und gelten auch an Wochenenden und Feiertagen.
| Dauer der Führung | Preis (Honorar) |
|---|---|
| 1 Stunde | 120 € |
| 1,5 Stunden | 140 € |
| 2 Stunden | 160 € |
| 3 Stunden | 180 € |
| 4 Stunden (Halbtags) | 270 € |
| 6 Stunden | 300 € |
| 8 Stunden (ganztägig) | 330 € |
| Zusätzliche Stunde | 50 € |
Die Preise gelten auch an Wochenenden und Feiertagen.
Wichtiger Hinweis: Diese Preise beinhalten weder Eintrittsgelder für Sehenswürdigkeiten noch die Miete von Audioguides oder Transportkosten; diese gehen zu Lasten des Kunden. Jede angefangene Stunde wird in voller Höhe berechnet.
2. Zahlungsmodalitäten
Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung, Scheck oder in bar.
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Frist: Spätestens zwei Wochen nach dem Besuch.
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Ausnahme: Sofern nicht sofort ein Zahlungsnachweis vorgelegt oder eine Überweisung an die Buchhaltung gesendet wird.
3. Stornierung und Rückerstattung
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten folgende Bedingungen:
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Mehr als 7 Tage vor der Leistung: Rückerstattung von 90 %.
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Weniger als 7 Tage vor der Leistung: Keine Rückerstattung (0 %), der Besuch ist in voller Höhe zu bezahlen.
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Stornierung am Tag der Leistung: Der gesamte Betrag ist zu zahlen.
4. Gruppenverwaltung
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Teilnehmerzahl: Maximal 30 Personen pro Reiseleiter.
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Überschreitung: Bei mehr als 30 Personen ist die Anwesenheit eines zweiten Reiseleiters obligatorisch. Andernfalls verdoppelt sich der Preis für die Leistung.
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Vorschriften: Bestimmte Sehenswürdigkeiten oder Museen können strengere Beschränkungen auferlegen.
5. Verspätungen
Die Führung beginnt einige Minuten nach der bei der Buchung vereinbarten Uhrzeit.
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Verspätung des Kunden: Es gilt eine Toleranz von 30 Minuten. Danach behält sich die Reiseleiterin das Recht vor, die Führung abzusagen, zu verkürzen oder eine zusätzliche Stunde in Rechnung zu stellen.
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Verspätung der Reiseleiterin: Der Kunde ist verpflichtet, 30 Minuten zu warten.
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Die Führung kann verlängert werden (je nach Verfügbarkeit).
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Im Falle einer Ablehnung wird die Führung verkürzt und ein anteiliger Preisnachlass gewährt.
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Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten: Der Kunde kann stornieren und eine Entschädigung verlangen (begrenzt auf den Preis der Führung).
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6. Barrierefreiheit und Behinderung
Um die Tour anzupassen, muss jede Behinderung vor der Buchung gemeldet werden.
- Falls erforderlich, wird eine spezielle Anfrage an die jeweiligen Standorte gestellt.
- Die Reiseleiterin kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Infrastruktur der Sehenswürdigkeit keinen Zugang ermöglicht.
7. Verantwortlichkeiten
Die Teilnehmer handeln auf eigene zivilrechtliche Haftung. Die Haftung der Reiseleiterin ist ausgeschlossen bei:
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Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen.
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Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden oder seinen Teilnehmern entstehen.
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Schäden, die der Kunde Dritten oder den besuchten Stätten zufügt (Beschädigungen).
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Schulklassen: Sie unterliegen der alleinigen Verantwortung ihrer Lehrer.
8. Höhere Gewalt
Die Reiseleiterin ist im Falle höherer Gewalt (äußeres, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis gemäß Art. 1148 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) von ihren Verpflichtungen befreit.
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Beispiele: Außergewöhnliche Wetterbedingungen, Streiks (im Verkehr, in Museen, im Flugverkehr), Ausfall der Telekommunikation, Unruhen oder Regierungsbeschlüsse.
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Verpflichtung: Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, muss die andere Partei unverzüglich darüber informieren.
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Kosten: Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, die sich aus dem Fall höherer Gewalt ergeben (z. B. zusätzliche Transport- oder Unterkunftskosten für den Kunden).